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Gutachtertätigkeiten für den MDK

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Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester

Übt eine Krankenschwester eine Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) aus, unterliegt diese Tätigkeit nach nationalem Recht der Umsatzsteuerpflicht. Nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, Art 132 Abs. 1 Buchst. g) sind allerdings dem Gemeinwohl dienende Umsätze, darunter unter anderem eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen, steuerfrei.

EuGH-Vorlage

Der Bundesfinanzhof hat Zweifel daran geäußert, ob die nationale Umsatzsteuerpflicht für Gutachten, die eine Krankenschwester erstellt, mit EU-Recht vereinbar ist und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss v. 10.4.2019 - XI R 11/17). Der EuGH wird zu klären haben, ob die Leistungen der Pflegekasse zur sozialen Sicherheit gehört und die Gutachtertätigkeit der Krankenschwester dieser Leistungsgewährung dient, ob die Gutachtertätigkeit eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung i. S. der MwStSystRL ist. Bis zur endgültigen Entscheidung des EuGH sollten Gutachtertätigkeiten zunächst noch mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet werden.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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