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Pflegedienste: Umsatzbesteuerung

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Umsatzsteuer:

Pflegeleistungen sind einmal umsatzsteuerpflichtig, einmal umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerpflichtig, wenn der Patient selbst zahlt. Umsatzsteuerfrei, wenn die gesetzliche Pflegekasse die Kosten übernimmt. Das heißt, dass die gleiche Leistung einmal umsatzsteuerpflichtig ist und einmal nicht. Dies ging selbst dem Bundesfinanzhof (BFH) zu weit. Mit Beschluss vom 2.3.2011 (Az XI R 47/07) legte das oberste deutsche Finanzgericht dem Europäischen Gerichtshof den Fall einer selbständigen Krankenschwester vor, die einen ambulanten Pflegedienst betreibt. Der BFH fragte, ob es dem geltenden Recht entspricht, wenn der deutsche Gesetzgeber die Steuerbefreiung der Leistungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen davon abhängig macht, dass bei diesen Einrichtungen die Pflegekosten in einer bestimmten Anzahl von Fällen von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen werden. Im Vorlagefall hat die Krankenschwester alle ihre Umsätze als steuerfrei behandelt, obwohl 68 % Privatzahler waren. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das letzte Wort.

Gestaltungsempfehlung:

Bis zur Entscheidung des EuGH sollte man darauf achten, dass der Anteil an Selbstzahlern unter Patienten entsprechend gering ist bzw. nicht mehr als ein Drittel ausmacht.

Stand: 12. Mai 2011

Bild: Karen Roach - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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