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Umsatzsteuerpflicht einer Privatklinik

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Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Gemäß Artikel 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) können Mitgliedstaaten „Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze“ unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht ausnehmen. Voraussetzung nach dieser Vorschrift ist unter anderem, dass die Behandlungsleistungen von öffentlich rechtlichen oder vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden.

Anwendung auf Privatklinik

Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf kann sich eine Privatklinik, die überwiegend nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen ausführt, nicht auf die genannte Vorschrift der MwStSystRL beziehen. Begründung: Die erbrachten Leistungen solcher Privatkliniken seien mit Leistungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser nicht vergleichbar (Az 1 K 1994/13 U).

Der Fall

Eine Ärztin betrieb eine Fachklinik für plastische und kosmetische Chirurgie. Die in der Klinik durchgeführten ärztlichen Leistungen waren sowohl medizinisch indizierte Heilbehandlungen als auch Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation. Das Finanzamt behandelte die gesamten Umsätze als umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzamt begründete die Auffassung damit, dass die Privatklinik keine Zulassung nach § 108 SGB V hatte. Darüber hinaus konnten medizinisch indizierte Operationsleistungen anhand der Ausgangsrechnungen nicht von Schönheitsoperationen abgegrenzt werden.

Stand: 28. Mai 2018

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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