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Medizinstudenten dürfen BAföG aufbessern

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Bundesausbildungsförderungsgesetz

In der Corona-Krise werden zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung neben Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand auch verstärkt Medizinstudenten rekrutiert. Die Bundesregierung hilft hier den Medizinstudentinnen und Studenten dergestalt, dass sie Einnahmen aus Tätigkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von der Anrechnung auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) freistellt. Medizinstudentinnen und Studenten dürfen also hinzuverdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst auf den BAföG-Satz angerechnet wird.

Beschränkung auf systemrelevante Tätigkeiten

Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für Beschäftigungen in Branchen und Berufen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie systemrelevant sind, was ja für den medizinischen Bereich zu bejahen ist.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: ty - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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