Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Umsatzsteuerpflicht von Leistungen medizinischer Versorgungszentren

Aktuelles
Seien Sie in Sachen Ärzte immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.
/news_aerzte/

Kooperationen mit Pflegeheimen

Medizinische Versorgungszentren übernehmen für Pflegeheime vielfach die medizinische Versorgung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Mit den Pflegeheimen werden hierzu sogenannte Kooperationsverträge (sog. Care-Plus-Verträge) geschlossenen. Die Vertragsleistungen umfassen u. a. die tägliche Visite, Rufbereitschaft, Rund-um-die-Uhr-Versorgung und andere im Rahmen der ärztlichen Versorgung anfallende Nebenleistungen.

Umsatzsteuerpflicht der Nebenleistungen?

Im Streitfall, den das Finanzgericht/FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.2.2024, 7 K 7004/22) zu entscheiden hatte, bestritt die Finanzverwaltung nach einer Außenprüfung die Umsatzsteuerfreiheit diverser Nebenleistungen. Beanstandet wurden im Einzelnen Gutachterleistungen sowie Einnahmen aus Tätigkeiten, die aus der Praxisführung resultieren und nach Auffassung der Finanzverwaltung nur organisatorischer Art waren. Die Finanzverwaltung greift auch gerne feste Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte auf, die Pflegeheime pro Belegtag pauschal zahlen. Solche Zahlungen würden der vertraglichen Arztbindung dienen und hätten selbst nichts mit der Behandlung einer Krankheit zu tun.

FG-Urteil und Revision

Das erstinstanzliche Finanzgericht folgte der Auffassung des Finanzamtes nicht und stellte sämtliche Leistungen aus dem Care-Plus-Vertrag umsatzsteuerfrei. Der Bundesfinanzhof wird im Rahmen des Revisionsverfahrens (Az. V R 5/24) höchstrichterlich über die Umsatzsteuerpflicht dieser Leistungen entscheiden.

Stand: 26. November 2024

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.