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Betriebs-PKW für den Minijobber-Ehegatten

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Steuersparmodell

Mit Urteil vom 10.10.2018 (Az. X R 44-45/17, veröffentlicht am 27.2.2019) hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Gestaltungsmodell gekippt, das sich in letzter Zeit steigender Beliebtheit erfreute. Ein Gewerbetreibender beschäftigt seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobverhältnisses steuer- und sozialversicherungsfrei und überlässt ihr einen Firmen-Pkw. Die Privatnutzung wurde nach der sog. 1-%-Methode ermittelt und versteuert und auf den monatlichen Lohnanspruch angerechnet. Den vereinbarten Arbeitslohn zog der Unternehmer als Betriebsausgabe bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb ab.

Fremdunübliche Gestaltung

Der BFH hat dieses Modell als „fremdunüblich“ beurteilt und die steuerliche Anerkennung aberkannt. Die „selbstbeteiligungsfreie Nutzungsüberlassung“ eines Firmenwagens für Privatfahrten an einen familienfremden „Minijobber“ hält der BFH für ausgeschlossen. Das vorinstanzliche Urteil wurde aufgehoben. Das Urteil betrifft im Allgemeinen auch die Überlassung eines Firmenwagens an Vollbeschäftigte mit geringerem Gehalt. Die Überlassung eines Firmenwagens kann auch hier unter Umständen als fremdunüblich gelten.

Stand: 28. März 2019

Bild: Kaesler Media - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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