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Corona-Aufwendungen richtig als Betriebsausgaben absetzen

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Scheiben zum Mitarbeiterschutz

Unternehmern und Freiberuflern entstehen durch die Corona-Krise regelmäßig zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften. Insbesondere müssen Räumlichkeiten durch Glasscheiben (Plexiglas) getrennt bzw. Schutzscheiben im Kassenbereich oder am Informationsschalter installiert werden.

Festinstallation

Werden Schutzscheiben fest installiert (verschraubt oder verklebt), sind die Aufwendungen im Regelfall als sofort abziehbare Betriebsausgaben zu verbuchen. Das Anbringen von Glasscheiben kann nicht als nachträgliche Herstellungskosten für die Geschäftseinrichtung gewertet werden. Denn es handelt sich hier nicht um eine Investition, die zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung der Einrichtung führen würde.

Deckeninstallation

Werden Glastrennscheiben an der Decke installiert und hängen diese von oben frei herab, sind sie als eigenständige Wirtschaftsgüter zu betrachten und können im Regelfall als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden. Letzteres setzt voraus, dass die Anschaffungskosten pro Scheibe netto € 800,00 nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz-EStG). Überschreiten die Anschaffungskosten pro Glastrennscheibe diesen Betrag, muss jede Scheibe aktiviert und über die gewöhnliche Nutzungsdauer (die beträgt allgemein zehn Jahre) abgeschrieben werden. Im letzteren Fall ist bei einer Deinstallation nach Ende der Corona-Krise eine Teilwertabschreibung auf null zu prüfen.

Stand: 29. Juli 2020

Bild: lily - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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