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Private Nutzung des Betriebs-Pkws

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Fahrtenbuch- oder Pauschalmethode?

Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres kann die Art der Versteuerung der privaten Nutzung des betrieblichen Pkws neu gewählt werden. Dem Unternehmer steht dabei entweder die Fahrtenbuchmethode oder die sogenannte „1-%-Pauschalmethode“ zur Verfügung. Bei der Führung eines Fahrtenbuches (aufwendigere Methode) ist jede betriebliche und private Fahrt aufzuzeichnen. Es müssen dabei mindestens folgende Angaben gemacht werden: für jede Dienstfahrt Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende, Reiseziel und Reisezweck. Für jede Privatfahrt sind die gefahrenen Kilometer aufzuzeichnen und auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (R 8.1 Abs. 9 Lohnsteuerrichtlinien-LStR). Bei Wahl der Pauschalmethode können Aufzeichnungen entfallen. Es ist dann jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises als private Nutzung der Einkommen- und ggf. der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei einem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs von € 100.000,00 wären das dann € 1.000,00 im Monat.

Teilen des Betriebsfahrzeugs mit Kleinverdiener

Die im Regelfall mit der 1-%-Pauschalmethode anfallende höhere Steuerbelastung kann gemindert werden, wenn der Unternehmer das Fahrzeug beispielsweise mit einem Kind teilt, das in Ausbildung ist oder studiert. Voraussetzung ist, dass das Kind im Unternehmen beschäftigt ist. Fährt der Unternehmer den Betriebs-Pkw zusammen mit seinem studierenden Sohn, versteuert der Unternehmer im obigen Beispiel nur € 500,00 statt € 1.000,00 im Monat. Der studierende Sohn zahlt keine Steuern, wenn seine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von € 9.000,00 liegen. Der Vater spart hingegen im Regelfall 42 % aus € 500,00 = € 210,00 pro Monat an Einkommensteuern.

Stand: 29. Januar 2018

Bild: RobertNyholm - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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