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Sachbezugswerte für Verpflegungsleistungen 2018

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Für vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer arbeitstäglich abgegebene unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten sind für 2018 folgende Beträge als Arbeitsentgelt anzusetzen:

  • Für ein Mittag- oder Abendessen: € 3,23 (bisher € 3,17),
  • Für ein Frühstück € 1,73 (bisher € 1,70).

Diese Beträge gelten auch für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (BMF-Schreiben vom 21.12.2017, IV C 5 - S 2334/08/10005-10).

Stand: 29. Januar 2018

Bild: ZoomTeam - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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