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Steuerfreie Pauschalen für Auslandsdienstreisen

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Auslandspauschalen

Das Bundesfinanzminsterium/BMF hat mit Schreiben vom 23.11.2022, IV C 5 - S 2353/19/10010 :004, die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2023 bekannt gegeben. Die Pauschalen gelten auch für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Die wesentlichen Änderungen

Wesentlich erhöht wurden die Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für die USA. Besonders kräftig erhöht wurde die Übernachtungspauschale für Boston (von € 265,00 auf € 333,00) und New York City (von € 282,00 auf € 308,00). Die Verpflegungspauschalen für eine Abwesenheit von mindestens 24 Stunden wurde für New York City von € 58,00 auf € 66,00 pro Kalendertag angehoben. Innerhalb der EU wurden die Pauschalen für Dänemark, Frankreich, Griechenland, Luxemburg sowie Ungarn nach oben angepasst. Für Nordmazedonien wurden neue Pauschalen festgesetzt.

Übernachtungspauschalen

Die in dem BMF-Schreiben angegebenen Übernachtungspauschalen dienen ausschließlich der lohnsteuerfreien Erstattung von Aufwendungen des Arbeitgebers. Sie können nicht zum Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug verwendet werden. Für den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug müssen die tatsächlichen Übernachtungskosten nachgewiesen werden.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: Imaging L - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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