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Minijob und Mindestlohn 2021

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Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der erstmalig festgesetzte Mindestlohn betrug ursprünglich € 8,50 pro Zeitstunde.

Mindestlohn 2021

Die Höhe des Mindestlohns wird jeweils per Verordnung festgesetzt. Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2021 auf € 9,50 pro Zeitstunde angehoben. Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ergibt das einen Brutto-Monatslohn von mindestens € 1.653,00 (€ 9,50 Mindestlohn x 174 Arbeitsstunden).

Minijobber kürzer beschäftigen

Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Für die Einhaltung der 450-Euro-Grenze muss die Arbeitszeit deshalb ab 2021 gegebenenfalls reduziert werden. Möglich wären danach max. 47 Stunden (genau genommen 47,37 Stunden) im Monat (€ 450,00 durch € 9,50 Mindestlohn = 47,37 Stunden). Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit unbedingt im Arbeitsvertrag dokumentiert sein, ansonsten gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns und bei 4,33 Wochen pro Monat wäre dann die 450-Euro-Grenze überschritten.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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