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Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2022

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Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr festgelegt. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) sinkt von € 7.100,00/Monat auf € 7.050,00/Monat bzw. € 84.600,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird von € 6.700,00/Monat auf € 6.750,00/Monat bzw. € 81.000,00/Jahr angehoben. Die bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2022 € 58.050,00 bzw. € 4.837,50 monatlich. Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2022 wurde auf € 64.350,00 festgelegt. Die Bezugsgröße West beträgt 2022 € 3.290,00/Monat, die Bezugsgröße Ost monatlich € 3.150,00.

Umlage U3 sinkt zum 1.1.2022

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde die Insolvenzgeldumlage U3 zuletzt von 0,06 % auf 0,12 % erhöht. Zum 1.1.2022 sinkt der Umlagesatz auf 0,09 %.

Stand: 31. Dezember 2021

Bild: ©Finanzfoto/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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