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Außenprüfungen während der Corona-Krise

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FAQ-Katalog der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat auf die Fragen, ob und in welcher Art und Weise Außenprüfungen während der Corona-Krise stattfinden können, wie folgt geantwortet:

Betriebsprüfungen finden statt

Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) finden auch während der Corona-Krise statt. Allerdings sollen die Prüfungen nicht in den Geschäftsräumen der Unternehmen oder im Büro des Steuerberaters, sondern in den Amtsräumen des Finanzamtes selbst durchgeführt werden.

Anordnung von Betriebsprüfungen

Die Anordnung einer Betriebsprüfung (Außenprüfungen) liegt ja stets im Ermessen der Behörde. Die BP-Stellen sollen im Vorfeld einer Anordnung „die aktuelle Situation, die Belange der zu prüfenden Unternehmen sowie gesundheitliche Aspekte angemessen berücksichtigen“, heißt es in dem Antwortkatalog. Dies soll besonders gelten im Hinblick auf die Prüfungswürdigkeit und des Prüfungszeitpunktes.

Verschiebung von Außenprüfungen

Unternehmer bzw. ihre steuerlichen Berater können grundsätzlich Anträge auf Verschiebung bereits angeordneter Prüfungen oder auf Unterbrechung einer bereits laufenden Außenprüfung stellen. Die Anträge sollen Hinweise auf „die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise“ bzw. „Hinweis auf konkrete Hinderungsgründe aufgrund der Corona-Krise“ enthalten. Die Prüfstellen treffen danach eine „Entscheidung im jeweiligen Einzelfall“. Die Verschiebung oder die Unterbrechung einer Außenprüfung führt zur Hemmung des Verjährungseintritts bei den zu prüfenden Steuern.

Virtuelle Schlussbesprechungen

Die Finanzverwaltung hat Schlussbesprechungen vor Ort bis auf Weiteres ausgesetzt. Alternativ können telefonische Besprechungen oder Besprechungen per Videokonferenz durchgeführt werden oder es werden die Prüfungsfeststellungen schriftlich zur Stellungnahme übersandt.

Aktueller Fragen-/Antwortenkatalog unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf;jsessionid=B46DF3212341940642BFBBA1752CB370.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=26

Stand: 29. Juni 2020

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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