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Steuerfreie Kaufkraftzuschläge für ausländische Beschäftigte

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Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit ins Ausland, sind diese häufig höheren Lebenshaltungskosten ausgesetzt als es in Deutschland der Fall ist. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehendem Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.

Kaufkraftausgleich

Arbeitgeber können in solchen Fällen höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 Einkommensteuergesetz/EStG steuerfrei, soweit diese die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.

Neues BMF-Schreiben

Das Auswärtige Amt hat im Schreiben vom 13.4.2022, IV C 5 - S 2341/22/10001 :001 die Kaufkraftzuschläge für 2022 neu festgesetzt. Anpassungen wurden für 2022 vorgenommen, u. a. für Bahrain, Bangladesch, Belgien, Benin, Brasilien, Burkina Faso, Indien, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kambodscha, Kap Verde, Mexiko, Norwegen, Uganda und Großbritannien. Alle neuen ab dem 1.4.2022 geltenden steuerfreien Zuschlagsbeträge in Prozent können auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums als Excel-Datei heruntergeladen werden.

Stand: 25. Mai 2022

Bild: burdun - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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