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Rückstellungen für Arbeitszeit

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Überstunden

Arbeitgeber müssen im Jahresabschluss regelmäßig Rückstellungen für Überstunden ihrer Mitarbeiter bilden. Dabei muss die Anzahl der Überstunden auf Monate umgerechnet und mit dem Gehalt multipliziert werden. Die Arbeitgeberkosten sind hinzuzurechnen.

Minusstunden

Hat ein Arbeitnehmer Minusstunden, muss nichts gebucht werden. Es ist keine Saldierung mit Plus- und Minusstunden vorzunehmen. Arbeitnehmer mit Minusstunden müssen stattdessen ganz einfach nicht im Abschluss erscheinen.

Ausnahme:

Der Arbeitgeber hat bei vorzeitigem Ausscheiden seines Arbeitnehmers einen Anspruch auf Rückzahlung des Gehalts (Finanzgericht Berlin-Brandenburg 6 K 2028/06).

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Finanzfoto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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