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Xetra-Gold: Auslieferung von Gold steuerfrei

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Xetra-Gold

Unter dem Begriff „Xetra-Gold“ sind Inhaberschuldverschreibungen zu verstehen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren. Diese Wertpapiere lieferten in der Vergangenheit immer wieder Streitpunkte mit der Finanzverwaltung. Bereits 2015 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne auf Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen bestätigt.

Auslieferung physischen Goldes 

Jetzt hat der BFH in einem brandaktuellen Urteil entschieden, dass auch die Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, nicht der Einkommensteuer unterliegt (BFH, Urteil vom 6.2.2018, IX R 33/17; veröffentlicht am 14.3.2018). Im Klagefall hatte ein Anleger Xetrapapiere erworben und anschließend – innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb – seinen Auslieferungsanspruch für das physische Gold geltend gemacht. Das Finanzamt besteuerte die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen dem Erwerb des Wertpapiers und der Auslieferung des physischen Goldes als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Der BFH folgte dem nicht. Nach Auffassung des obersten Steuergerichts hatte der Anleger durch die Einlösung und Auslieferung keine Veräußerung getätigt, denn er hat lediglich seinen verbrieften Anspruch auf Lieferung des Goldes eingelöst und die Xetra Inhaberschuldverschreibungen hingegeben. Geldanleger können dieses Urteil gegen mögliche Besteuerungen von Kurssteigerungen zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Papiere und der Einlösung in physisches Gold durch die Depotbank im Rahmen der Abgeltungsteuer nutzen.

Stand: 25. April 2018

Bild: Sabine Naumann - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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