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Weitere Entlastungen der Bürger aufgrund höherer Energiekosten

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Energiepreispauschale

Zusätzlich zur Abschaffung der EEG-Umlage sollen alle Bürgerinnen und Bürger eine Energiepreispauschale von einmalig € 300,00 erhalten. Dies wurde neben weiteren Maßnahmen vom Koalitionsausschuss am 23.3.2022 beschlossen. Lohnsteuerpflichtige Erwerbstätige in den Steuerklassen 1 bis 5 sollen die Pauschale als Zuschuss zum Gehalt über ihre Lohnabrechnung erhalten. Die Pauschale unterliegt allerdings der Einkommensteuer. Selbstständigen soll die Pauschale als Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen zufließen.

Absenkung der Energiesteuer

Darüber hinaus will die Bundesregierung die Energiesteuern auf Kraftstoffe für drei Monate herabsenken. Gesenkt werden soll auf das europäische Mindestmaß. Die Bundesregierung will auch sicherstellen, dass die Absenkung die Verbraucher tatsächlich erreicht.

Transferzahlungen

Empfänger von Sozialleistungen erhalten neben der bereits beschlossenen Einmalzahlung von € 100,00 pro Person weitere € 100,00 dazu. Familien erhalten für jedes Kind einen Einmalbonus von € 100,00, der auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird.

Verbilligtes Nahverkehrsticket

Der Koalitionsausschuss hat sich außerdem darüber geeinigt, dass jeder für 90 Tage ein Ticket für € 9,00 zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhalten kann.

Stand: 28. April 2022

Bild: ipopba - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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