Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Aktuelles
Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!
/news_mandanten/

Investmentsteuerreformgesetz

Zum 1.1.2018 tritt das neue Investmentsteuergesetz (in der Fassung des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016, BGBl I S. 1730) in Kraft.

Neue Besteuerung auf Fondsebene

Ab 2018 müssen in- und ausländische Investmentfonds auf Dividenden und Immobilienerträge 15 % Steuern zahlen. Der Steuersatz entspricht dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz. Gewinne aus Aktienveräußerungen und anderen Wertpapieren sowie Erträge aus Termingeschäften bleiben auf Fondsebene weiter steuerfrei.

Neue Besteuerung auf Anlegerebene

Ausschüttungen von Investmentfonds unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Dividenden und Immobilienerträge wird für diese Erträge eine Teilfreistellung gewährt. Die Höhe der Steuerfreistellung auf Anlegerebene bestimmt sich nach der Art des Investmentfonds und beträgt für Privatanleger zwischen 30 % (Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote) und 80 % (Immobilienfonds mit Auslandsimmobilienquote von mindestens 51 %). Für thesaurierte Erträge (bisher als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet) wird eine Vorabpauschale eingeführt. Die Pauschale beträgt 70 % vom Basiszinssatz (derzeit 1,1%). Berechnungsbasis ist der erste veröffentlichte Rücknahmepreis des Kalenderjahres. Die tatsächlichen Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale, ggf. bis auf Null. Die Vorabpauschale wird außerdem auf einen ggf. erzielten Veräußerungsgewinn angerechnet.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: NicoElNino - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.