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Arbeitnehmerentsendung in Ausland

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Arbeitnehmerentsendung

Werden Arbeitnehmer vorübergehend, das heißt für nicht länger als 24 Monate, ins Ausland entsandt, muss der Arbeitgeber eine sogenannte „A1-Entsendebescheinigung“ beantragen. Diese Entsendebescheinigungen dienen der Überwachung der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge für innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz entsandte Mitarbeiter. Bei vorübergehender Entsendung müssen nämlich trotz Beschäftigung im Ausland alle Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland weiter gezahlt werden. Seit dem 1.1.2019 sind A1-Entsendebescheinigungen zwingend elektronisch zu beantragen. Bis 30.6.2019 konnten in begründeten Einzelfällen Anträge noch in Papierform eingereicht werden.

Keine doppelte Beitragszahlung

A1-Bescheinigungen schützen vor einer doppelten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in anderen EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Denn gegen Vorlage entfällt die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen in dem betreffenden Auslandsstaat. Die Beantragung einer A1-Bescheinigung ist nicht nur für längere Entsendungen bis zu zwei Jahren, sondern auch für kurze Dienstreisen erforderlich. Es gibt insoweit keine zeitliche Toleranzgrenze.

Änderungen 2020

Ab 2020 gelten geänderte Antragsformulare. So müssen ab dem Jahreswechsel die genauen Daten zu Beginn und Ende der Entsendung angegeben werden. Die Frage nach einer befristeten Entsendung entfällt hiermit.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: ambrozinio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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