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Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale

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Homeoffice-Pauschale

Arbeitnehmer können für corona- bedingtes Arbeiten von zu Hause aus noch bis Jahresende eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von € 5,00 pro Arbeitstag, höchstens € 600,00 als Werbungskosten absetzen. Die Pauschale gilt als Teil der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer in Höhe von € 1.000,00.

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) widmet sich im Schreiben vom 9.7.2021 (IV C 6 - S 2145/19/10006 :013) diversen Zweifelsfragen zum Werbungskostenabzug in Zusammenhang mit einem Homeoffice. Für Arbeitnehmer vorteilhaft ist dabei, dass die Finanzverwaltung hinsichtlich des Nachweises über die Nutzung von Privaträumen als Homeoffice vergleichsweise niedrige Hürden setzt. Nach dem BMF-Schreiben sind in der Regel schon „schlüssige Angaben des Arbeitnehmers“ ausreichend. Die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers müssen für die Homeoffice-Pauschale nicht vorliegen.

Sonstige Nebenkosten

Gemäß BMF-Schreiben sind weitere Kosten für Arbeitsmittel (z. B. Schreibtisch) sowie Telefon- und Internetkosten nicht durch die Homeoffice-Pauschale abgegolten. Sie können also gesondert geltend gemacht werden.

Monats- und Jahrestickets

Viele Arbeitnehmer kauften im Voraus Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, konnten diese dann wegen der angeordneten Lockdowns aber nicht nutzen. Die Finanzverwaltung lässt hier einen Werbungskostenabzug neben der Homeoffice-Pauschale zu. Dabei ist keine Aufteilung der Fahrtkosten auf die einzelnen Arbeitstage im Homeoffice und im Betrieb vorzunehmen.   

Stand: 29. September 2021

Bild: ©deagreez/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
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