Seitenbereiche

Lust auf Beratung

Seit über 30 Jahren!

Steuerförderung für neue Mietwohnungen

Aktuelles
Erfahren Sie laufend aktuelle Informationen sowie steuerliche und gesetzliche Neuerungen!
/news_mandanten/

Mietwohnungsneubau

Die Koalitionspartner hatten sich bereits 2018 auf eine Steuerförderung des Mietwohnungsneubaus verständigt. Nun hat der Bundesrat am 28.6.2019 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit wurde der Weg für Sonderabschreibungen (Sonder-Afa) im Rahmen eines „neuen“ § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) frei.

Die Neuregelungen im Einzelnen

§ 7b EStG n. F. sieht eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Die Sonderabschreibung erfolgt neben der regulären linearen Abschreibung von 2 % der Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass neuer Wohnraum geschaffen und die zusätzlichen Wohnräume im Jahr der Anschaffung und in den folgenden neun Jahren fremdvermietet werden.

Förderfähige Bemessungsgrundlage

Förderfähig sind € 2.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche, wobei die Baukosten € 3.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten dürfen. Letzteres soll die Förderung von Luxuswohnungen unterbinden. Gilt nur für Bauvorhaben, die aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder, soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt worden sind.

Stand: 27. August 2019

Bild: Bumann - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Klaus Vossler ist Steuerberater und Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH). Er ist gemeinsam mit seinem Team in Stuttgart seit 1994 bundesweit für Ärzte und Unternehmen tätig.

Gerne steht Ihnen das gesamte Team der Steuerkanzlei für Beratungstermine zur Verfügung. Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung oder benötigen Steuerberatung bei Veränderungen in Ihrer Arztpraxis? Wir beraten Sie gerne. Schicken Sie eine E-Mail oder rufen Sie uns unter +49 711 40703060 an!

Klaus Vossler Steuerberatungsgesellschaft mbH
Herzlichen Dank
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.